Zusatzqualifikation parallel zur Ausbildung

Allgemeines

Die Zusatzqualifikation Fachhochschulreife „ZFHR“ dauert in der Regel drei Schuljahre und erfolgt parallel zum Besuch einer beruflichen Ausbildung, d.h. außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb der regulären Berufsschulunterrichtszeit, z.B. dienstags von 16:30 – 18:00 Uhr und donnerstags von 16:30 – 19:30 Uhr.

Unterrichtet werden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. Im ersten Jahr wird Deutsch einstündig, im zweiten Jahr zweistündig unterrichtet. Englisch wird sowohl im ersten als auch im zweiten Jahr dreistündig unterrichtet. Das Fach Mathematik wird in allen drei Jahren zweistündig unterrichtet.

 
Zulassungsvoraussetzungen

Um an der Zusatzqualifikation „Fachhochschulreife“ teilnehmen zu können, muss eine Ausbildung in einem mindestens dreijährigen Ausbildungsgang absolviert werden. Zu Beginn der Ausbildung muss der Nachweis erbracht werden, dass ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand vorliegt.

 
Probezeit

Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr des ersten FHR-Schuljahres. Um diese zu bestehen, muss der Durchschnitt aus den drei Fächern am Ende des ersten Schulhalbjahres mindestens 3,5 sein. Des Weiteren darf keine der Noten schlechter als „mangelhaft“ sein.

Um am Zusatzunterricht des zweiten FHR-Schuljahres teilnehmen zu können, muss am Ende des ersten FHR-Jahres der Durchschnitt mindestens 4,0 betragen. Des Weiteren darf keine der Noten schlechter als „mangelhaft“ sein.

 
Prüfungen

Am Ende des zweiten Jahres wird in den Fächern Deutsch und Englisch die schriftliche – und gegebenenfalls auch die mündliche – Prüfung abgenommen.

Im Fach Mathematik erfolgt die Prüfung zum Ende des dritten Jahres ebenfalls schriftlich bzw. gegebenenfalls mündlich

 
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