Meisterschule und Meisterkurs
Der Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung im Feinwerkmechanikerhandwerk
Der Meistertitel genießt seit jeher einen hohen Stellenwert und ist oft die Voraussetzung zu beruflichem Aufstieg und zur Übernahme von Führungsaufgaben im Handwerk. Entscheidende Bedeutung kommt der Meisterqualifikation vor allem dann zu, wenn ein Handwerksbetrieb gegründet oder übernommen werden soll.
Nur derjenige, der in die Handwerksrolle eingetragen ist, darf sein Handwerk als Gewerbe betreiben. Die Eintragung erfolgt normalerweise mit Bestehen der Meisterprüfung in allen vier Prüfungsteilen.
Nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung ist zukünftig ein Studium an einer Fachhochschule innerhalb Baden-Württembergs möglich.
Dauer des Vorbereitungskurses:
2 Jahre
Kursbeginn:
jeweils zum Schuljahresbeginn (September)
Ausbildungsinhalte:
- Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Fachpraktische Prüfung)
- Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Fachtheoretische Prüfung)
- Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Prüfungen:
Die Prüfungen im Teil III und IV finden am Ende des ersten Schuljahres, die Prüfungen im Teil I und II am Ende des zweiten Schuljahres statt und werden von der Handwerkskammer Region Stuttgart abgenommen. Jeder Prüfungsteil kann dreimal wiederholt werden.
Bitte beantragen Sie mit Kursbeginn bei der Handwerkskammer Region Stuttgart die Zulassung zur Meisterprüfung. Den Antrag können Sie ganz bequem online stellen unter: Antrag auf Zulassung zur Meisterpruefung
Anmeldung:
- Erfolgt über das Sekretariat oder Herrn Stegmeyer
- eMail an das Sekretariat oder Herrn Stegmeyer
- Telefon:07191 / 896 - 600 oder 896 - 836
- Gewerbliche Schule Backnang; Heininger Weg 43, 71522 Backnang
- Der erfolgreiche Abschluss einer Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf . Wird die Meisterprüfung in dem Handwerk abgelegt, in welchem auch die Ausbildung absolviert wurde, ist keine Berufstätigkeit nachzuweisen.
- Wird eine Berufsausbildung nachgewiesen, welche nicht der angestrebten Meisterprüfung entspricht, sind nicht mehr als drei Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen. Bei Vorbereitung auf die Meisterprüfung in einer Vollzeitmaßnahme reduziert sich die Zeit der Berufstätigkeit um deren Dauer.
- Vor Beginn des Vorbereitungskurses an der Schule ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Region Stuttgart zu stellen. Der Antrag kann bei der Handwerkskammer angefordert werden, eine Möglichkeit zum Download besteht nicht.
- Durch die Teilnahme am Vorbereitungskurs an der Gewerblichen Schule Backnang wird kein Anspruch auf die Zulassung zur Meisterprüfung erworben.
- Es ist grundsätzlich möglich, die Teile III und IV vor Ablegung der Teile I und II zu absolvieren (siehe Allgemeines).
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Stuttgart:
Teamleiter Meisterschule | Herr Christoph Arnold |
E-mail: | christoph.arnold@hwk-stuttgart.de |
Telefon: | 0711 1657 288 |
Fach | 1. Jahr | 2. Jahr | Meisterprüfung |
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Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings | 2,5 | - | Teil III |
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb | 1 | - | Teil III |
Rechtliche und steuerliche Grundlagen | 1,5 | - | Teil III |
Berufs- und Arbeitspädagogik | 3 | - | Teil IV |
Feinwerkmechanik (Technologie mit Werkstoffkunde und Automatisierungstechnik) | 3 | 3 | Teil II |
Fachrechnen mit Algebra und Physik | 3 | 1 | Teil II |
Kalkulation | - | 1,5 | Teil II |
Betriebsorganisation und Auftragsabwicklung | - | 2,5 | Teil II |
Technisches Zeichnen / Konstruktion | 2 | 3 | Teil II |
CAD | 2 | - | Teil II |
Fachpraxis | - | 5 | Teil I |
CNC-Technik | - | 2 | Teil I |