KoBV
Ziel ist es, junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach der frühzeitigen Förderung innerhalb der Schule nach Abschluss der allgemeinbildenden Schulzeit entsprechend ihren individuellen Kompetenzen weiter zu fördern und zu begleiten.
Eine Brücke in den inklusiven Arbeitsmarkt
Diese Komplexleistung der Agentur für Arbeit, der Schulverwaltung und des Integrationsamts findet seit der Einführung im Schuljahr 2013/14 an der Gewerblichen Schule Backnang statt und hat das Ziel junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen entsprechend ihrer Neigungen und Kompetenzen inklusive Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Was die KoBV ausmacht
Begleitung in Schule und Betrieb
Die Teilnehmer/-innen sind an zwei Tagen in der Woche in der Schule, wo fachliche und lebenspraktische Inhalte vermittelt werden. An drei Tagen sammeln sie praktische Erfahrungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts. Diese enge Verzahnung von Theorie und Praxis schafft realistische Übergänge in inklusive Beschäftigungsverhältnisse.
Individuelle Förderung
Jede/-r Teilnehmer/-in wird eng betreut durch Jobcoaches, die direkt im Betrieb systematisch auf das Tätigkeitsfeld vorbereiten und als Ansprechpartner für Arbeitgeber fungieren. Der Integrationsfachdienst unterstütz außerdem dauerhaft beim Übergang in Arbeit. Grundlage bildet das zuvor erstellte Kompetenzinventar, das die individuellen Fähigkeiten und Interessen sichtbar macht.
Übergänge in den Arbeitsmarkt
Die KoBV verfolgt konsequent das Ziel, inklusive Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen. Praktika finden in Handwerksbetrieben, in Industrie und in sozialen Einrichtungen statt. Bei geeigneter Entwicklung können daraus reguläre Arbeitsverhältnisse entstehen. Seit 2014 bezeugen zahlreiche Übernahmen den Erfolg. Finanziert wird die Maßnahme über das Integrationsamt, für Teilnehmende und Arbeitgeber entstehen keine Kosten bis zum möglichen Beginn eines Arbeitsverhältnisses.
Fragen zur KoBV oder Interesse an einer Anmeldung? Melden Sie sich gerne bei uns – wir beraten Sie persönlich.
Wie lange dauert die KoBV?
Die KoBV dauert maximal 18 Monaten und ist als ein mit der BVE verzahntes Angebot zu verstehen. Die Dauer passt sich den individuellen Gegebenheiten, sowie den Lern- und Entwicklungspotenzialen des Jugendlichen an und wird individuell durch die Agentur für Arbeit, die berufliche Schule und den IFD festgelegt.
Die Durchlässigkeit zu anderen Angeboten der beruflichen Schule bleibt erhalten. Quereinstiege in die KoBV sind in begründeten Sonderfällen möglich.
In der KoBV überforderte berufsschulpflichtige Jugendliche, die bisher die BVE nicht besuchten, haben die Möglichkeit, in die Berufsschulstufe der zuständigen Sonderschule mit Bildungsgang für geistig Behinderte oder in die WfbM zu wechseln.
Wie läuft die KoBV ab?
Die KoBV besteht aus drei verzahnten Elementen:
- kontinuierliche Unterstützung durch den Integrationsfachdienst (IFD)
- Jobcoaching (durch einen von der Arbeitsverwaltung beauftragten Bildungsträger)
- sonderpädagogisch ausgerichteter Berufsschulunterricht (Berufsschule)
Analog zum dualen Bildungssystem werden die Teilnehmer an drei Tagen in der Woche, in Schulferienzeiten an fünf Tagen in der Woche in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes qualifiziert.
Der Bildungsträger sichert eine durchgängige Beschäftigung in seinem Bereich für die Zeit, in der keine Beschäftigung in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist oder eine spezielle persönliche Vorbereitungs-, Qualifizierungs- oder Trainingsphase erforderlich ist.
Die KoBV setzt zudem eine intensive schulische Vorbereitung auf eine Arbeitstätigkeit voraus und setzt die schulischen Bildungsangebote kontinuierlich fort.
Während der Maßnahme findet an zwei Tagen in der Woche in Verantwortung der Berufsschule ein begleitender, sonderpädagogisch ausgerichteter Schulunterricht statt, der auch zur Erfüllung einer möglichen Berufsschulpflicht führt.
Aufnahmevoraussetzung
Zielgruppe der KoBV sind im Wesentlichen Abgängerinnen und Abgänger der BVE. In Ausnahmefällen ist auch ein Quereinstieg aus dem Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder – bei drohender oder vorliegender wesentlicher Behinderung – einer anderen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und berufsvorbereitender Bildungsgänge der beruflichen Schulen möglich.
Kontakt:
Bei Interesse sind die Kontaktdaten des Integrationsfachdienstes des Rems-Murr-Kreises unter ifd-bw.de zu finden.

