Förderverein

Vorstand des Fördervereins der Gewerblichen Schule Backnang

Der Vorstand des Fördervereins (v.l.n.r.): Kassenprüfer Reiner Immik, stellvertretender Schulleiter Jürgen Baur, Kassenprüfer Kristijan Vodopija, Kassier Marcel Follath, 1. Vorsitzender Heinz Kreher, 2. Vorsitzender Heribert Gantner, Kurskoordinator Martin Klenk, Barbara Schönberg, Peter Faber, Adrian Peller, Schulleiterin Dr. Isolde Fleuchaus, Gregor Stritter, Albert Stahl, Benjamin Wahl, Schriftführer Dennis Löblich

Kontakt zum Förderverein per E-Mail: fv@gs-bk.de

 
Vorstand
1. Vorsitzender: Herr Heinz Kreher
2. Vorsitzender: Herr Heribert Gantner
Kassier: Herr Marcel Follath
Schriftführer: Herr Dennis Löblich

 

Erweiterter Vorstand:

Kurskoordinator: Herr Martin Klenk
Dokumente, Formulare: Herr Jürgen Baur
Öffentlichkeitsarbeit: Herr Gregor Stritter
Zusammenarbeit Förderverein und Schule: Herr Adrian Peller
Vertreter der Betriebe: Herr Albert Stahl
Kulturverantwortliche: Frau Barbara Schönberg
Kulturverantwortlicher: Herr Peter Faber
Kassenprüfer: Herr Reiner Immik
Kassenprüfer: Herr Kristijan Vodopija

 

 
Aufgaben

Aufgaben des Fördervereins laut Satzung:

Der Verein dient der Förderung der Schulgemeinschaft.

  • Unterstützung hilfsbedürftiger Schüler
  • Zusammenarbeit mit anderen an der Berufsbildung bzw. Ausbildung mitwirkenden und interessierten Institutionen
  • Durchführung von Maßnahmen, die dem Aufgabenbereich einer beruflichen Schule förderlich sind
  • Ergänzung der Ausstattung der Schule über die verfügbaren öffentlichen Mittel hinaus
  • Vergabe von Preisen für herausragendes schulisches Engagement
  • Pflege der Verbundenheit mit Schülern, Eltern, Ausbildungspartnern, Kollegium, Gönnern und Freunden der Schule
  • Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
 
Projekte

Der Förderverein unterstützt pädagogische Aufgaben

 

1. Schüler helfen Schülern (Einzelnachhilfe oder in Kleingruppen)

Problem:
Wissenslücken, die den erfolgreichen Abschluss unsicher erscheinen lassen.

Für Vollzeitschüler gibt es bis jetzt nur private Nachhilfestunden. Für finanziell schwächere Schüler ist das eine Benachteiligung.

Lösung:
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Gewerblichen Schule geben Trainer (fortgeschrittene Schüler) im Schulhaus stundenweise Nachhilfe.

Das Honorar wird (zur Hälfte) vom Nachhilfeschüler und vom Förderverein getragen.

Honorar: 10.- € für 60 Minuten

Ablauf:

  1. Fachlehrer, Klassenlehrer oder Beratungslehrer oder der Schüler selbst stellt den Bedarf fest. Das Klassenkollegium wird informiert.
  2. Geeignete/r Trainer/in wird vom verantwortlichen Lehrer ernannt.
  3. Beratungslehrer (Kt) wird über Trainer, Nachhilfeschüler informiert, um eine Kartei für Trainer anzulegen.
  4. Nachhilfeschüler meldet seinen Förderbedarf bei Reiner Immik (Förderverein) an.
  5. Jede Nachhilfestunde wird von Trainer und Nachhilfeschüler quittiert.
  6. Nach maximal 10 Stunden beurteilt der Fachlehrer den Erfolg.
  7. Wenn nötig kann erneut Bedarf angemeldet werden.

Das Antrags- und Nachweisformular finden Sie unter "Downloads"

 

2. Pensionäre helfen Schülern (Hausaufgabenbetreuung)

Problem:
Schüler haben große Schwierigkeiten, zu Hause für die Schule zu arbeiten (Übung, Konzentration, schlechtes Lernumfeld) vor allem Schüler aus dem AVdual.

Lösung:
Pensionäre betreuen an einem Nachmittag eine Gruppe von Schülern (5-6) im Klassenzimmer. Diese Betreuung kann gerne auf drei Tage ausgedehnt werden (Ganztagesschule).
Kosten: Landesprogramm eventuell Zuschuss vom Förderverein, für Schüler kostenlos.
Räume: Klassenzimmer, eventuell Fachräume

 
Presse / Veranstaltungen

Engagement ist Ehrensache – Stabwechsel beim Förderverein der GSBK

Förderverein der Gewerblichen Schule Backnang kann auf die Unterstützung von 138 Mitgliedern zählen.

Der neue Vorsitzende des Fördervereins der GSBK, Heinz Kreher, freut sich auf seine neuen Aufgaben, die mit diesem Amt verbunden sind: „Ich habe die Menschen an dieser Schule als engagiert kennen gelernt. Die Zusammenarbeit war immer eine Freude und ich will junge Menschen und eine solche Einrichtung unterstützen und dabei helfen sie voranzubringen.“

Der zweite Vorsitzende des Fördervereins Herr Heribert Gantner und Schulleiterin Dr. Isolde Fleuchaus dankten allen scheidenden Vorstands- und Ausschussmitgliedern für ihre engagierte, unermüdliche und exzellente Arbeit im Förderverein, vor allem dem ehemaligen Vorsitzenden Werner Schmidgall und der Kassiererin Meike Höfliger.

In Anerkennung des großen Engagements der Karl-Kaufmann-Stiftung für den Förderverein wurde Dr. Ing. Frank Braun zum Ehrenmitglied des Fördervereins ernannt. Der ehemalige und 2019 verstorbene Vorsitzender des Fördervereins, Karl Kaufmann, hat die Gewerbliche Schule Backnang in der von ihm gegründeten Stiftung als Nutznießerin neben anderen bedacht. Mit dem jährlich ausgeschütteten Stiftungserlös soll, so sein Wille, die berufliche Ausbildung von jungen Menschen unterstützt werden. Mit diesen Mitteln und selbst in Fortbildungskursen erwirtschafteten Gewinnen übernimmt der Förderverein Aufgaben, die trotz guter finanzieller Ausstattung durch den Schulträger, den Rems-Murr-Kreis, nicht umgesetzt werden können. Dazu gehören die Unterstützung bei Sprachkursen für geflüchtete Menschen, Unterstützung für die Nachhilfe von Jugendlichen im Rahmen des Projektes „Schüler helfen Schülern“ sowie das Ermöglichen von Teilnahmen bei Exkursionen und Klassenfahrten. Zusätzlich ermöglicht der Förderverein Vorbereitungskurse zur praktischen Prüfung für Auszubildende im Bereich Metall und Kfz und übernimmt im Lebensraum Schule immer wieder Aufgaben und Ausstattungen, die das Schulleben und die Gemeinschaft fördern.

 

Sitzen bleiben erwünscht!

Erster Vorsitzender des Fördervereins Werner Schmidgall übergibt Sitzbänke an die Schulleitung.

Bisher waren nur sehr wenig Sitzmöglichkeiten an der Gewerblichen Schule Backnang verteilt mit dem daraus resultierenden Problem, dass viele Schüler in den Pausen, in denen sie aus sicherheitstechnischen Gründen die Unterrichtsräume verlassen müssen, auf dem Boden sitzend die Flure und Treppen belagerten und dementsprechend blockierten.

Auf Initiierung der SMV der GSBK überlegte man sich, wo und wie viele Bänke es geben sollte, hier wurde auch der Architekt mit ins Boot geholt, da auch baulich einige Dinge zu berücksichtigen waren.

Nach einem Rundgang durch die Schule mit SMV, Architekt und den drei Schulleitungen wurde dann beschlossen, Sitzbänke, die in den Farben der drei Schulen (blau, gelb und grün) lackiert wurden, anzuschaffen. Sie dürfen aber weder Fluchtwege versperren, noch aus brennbarem Material sein. Somit fiel die Wahl auf Stahlbänke, die an sicheren Stellen im Boden verankert wurden. Da die Gewerbliche Schule gute Beziehungen zu H.P.Kaysser hat (Bildungspartner), konnte die Schulleitung dafür gute Konditionen aushandeln. Leider fehlte im Kreis das Geld für solch eine große Anschaffung, sodass nur 90 der benötigten 120 Bänke hätten finanziert werden können, woraufhin sich der Förderverein auf Antrag der Schulleitung bereit erklärte 30 Bänke zu spenden. Da aber auch der Förderverein immer knapp bei Kasse ist, hat Herr Kaufmann mit seiner Karl Kaufmann Stiftung beschlossen, unseren Förderverein mit einer sehr großzügigen Spende zu unterstützen. Somit konnten tatsächlich diese 30 zusätzlichen Bänke angeschafft werden.

 

 

In der letzten Mitgliederversammlung wurden die Bänke nun offiziell vom ersten Vorsitzenden des Fördervereins Werner Schmidgall an die Schulleitung als Schenkung übergeben. Zudem wurde Karl Kaufmann aufgrund seiner langjährigen Mitgliedschaft und seinem unermüdlichen Einsatz für die Schule und den Verein (in Abwesenheit) eine Ehrenurkunde überreicht.

Das Ergebnis sind bereits heute deutlich entlastete Flure und Treppen und ein angenehmerer Aufenthalt der Schüler in den Pausen, vor allem während der kalten Jahreszeit. Dank der Spende kann der Förderverein auch weiterhin Gutes tun und den Schülern und allen am Schulleben Beteiligten bei Bedarf finanzielle Unterstützung zukommen lassen, beispielsweise im Förderprogramm „Schüler helfen Schülern“, bei individuellen Fördermaßnahmen oder sogar bei Klassenfahrten. Weiterhin veranstaltet der Förderverein am 22.03.2019 einen Kulturabend mit den aus Funk und TV bekannten Alois&Elsbeth Gscheidle mit ihrem Programm „Bescht off – von ellem ebbes“ im Festsaal des Kreisberufsschulzentrums für nur 19€ an der Abendkasse. Beginn ist um 20:00 Uhr,  Einlass um 19:30 Uhr.

Im Wesentlichen wird der Förderverein aus Mitgliedsbeiträgen und Kursen von sehr engagierten Lehrern sowie aus Spenden finanziert. Der Förderverein freut sich über Spenden an IBAN: DE50 6025 0010 0008 1758 72 aber noch mehr über neue Mitglieder. Die Mitgliedsanträge sind unter www.gs-bk.de/die-schule/foerderverein unter Downloads zu finden.

 

 

Pensionäre helfen Schülern

Pensionäre und der Förderverein der Gewerblichen Schule helfen Schülern beim Erreichen eines höheren Bildungsabschlusses.

Ob unzählige Bewerbungen nur mit Absagen beantwortet wurden oder trotz bisher nicht vorhandener Voraussetzungen ein Studium angestrebt wird: Die Gewerbliche Schule bietet vielfältige Möglichkeiten, das Niveau des bisherigen Bildungsabschlusses zu verbessern. Sei es, in einer zweijährigen Berufsfachschule einen mittleren Bildungsabschluss zu erreichen oder als Realschüler im Berufskolleg neben der Berufsausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben:

Das dreigliedrige Bildungssystem Baden-Württembergs ist durchlässiger geworden, doch der Weg zum höheren Schulabschluss ist oft sehr steinig.

Der Satz des Pythagoras ist ja vielleicht noch präsent, aber die binomische oder gar die Mitternachtsformel? Irgend etwas war da doch mal – oder doch nicht?
Mathematik: für manche ein Buch mit sieben Sigeln.

„In der Hauptschule hatte ich in Mathe immer eine gute Noten“ erzählt beispielsweise der Schüler Sebastian Konrad, und dies, „ohne viel lernen zu müssen.“ Nun, in der zweijährigen Berufsfachschule, sieht die Situation ganz anders aus, denn: „Aus der Zwei in Mathe wurde eine schlechte Vier.“

Die Anforderungen steigen enorm und neben Mathematik bereiten vielen Schülen vor allem die naturwissenschaftlichen Fächer und Fremdsprachen nicht unerhebliche Schwierigkeiten.

Der Weg zum höherwertigen Abschluss ist nicht immer einfach. Nichts ist umsonst – fast nichts: Probleme in Mathe, den Naturwissenschaften, der Fachpraxis; der Fachtheorie oder den Fremdsprachen: Hilfe ist angesagt – für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Diese erhalten Konrad und seine Mitschüler aus der zweijährigen Berufsfachschule oder anderen Schularten der Gewerblichen Schule seit diesem Schuljahr durch die organisatorische und finanzielle Unterstützung des Fördervereins der Gewerblichen Schule.

Der Grund: Ein „wesentliches Ziel unseres Fördervereins ist es, auch die Schüler auf ihrem Weg zu unterstützen, die sich einen privaten Nachhilfeunterricht nicht leisten können,“ erklärte Reiner Immik, Geschäftsführender Vorsitzender des Fördervereins und Stellvertretender Schulleiter der Gewerblichen Schule.

Das in diesem Schuljahr gestartete Pionierprojekt ist in Baden-Württemberg wohl einzigartig: Ehemalige Lehrer und Pensionäre vermitteln ihr in jahrzehnten gesammeltes Wissen und Können ehrenamtlich gegen eine geringe Aufwandsentschädigung, welche gerade mal die Fahrtkosten ausgleicht, an die jungen Schülerinnen und Schüler. „Für mich ist das, was meine Kollegen und ich hier machen, gelebte Sozialarbeit“ erklärt beispielsweise Pensionär Helmut Kummer. Seine Frau sei ebenfalls ehrenamtlich aktiv; allerdings in der „Altenarbeit“, was ihm allerdings weniger liege, da er es schließlich „jahrzehntelang gewohnt“ sei, mit „jungen Menschen zu arbeiten und diese zu unterrichten.“ Bis zu zwölf Schülern sitzen nachmittags wissbegierig in seinem Klassenzimmer und wenn „mal nur einer da ist, freue ich mich auch“, denn dann „kann ich mich besonders intensiv um dessen Probleme kümmern und wo sonst gibt es das denn noch? Kostenlose Nachhilfeunterstützung“.

Schulleiterin Dr. Isolde Fleuchaus ließ es sich trotz ihres derzeit intensiv und rasantem, grundlegend neu gestaltetendem Schulneuaufbau und hierdurch einschließlich der Wochenenden und Ferien randvoll gebuchtem Terminkalender nicht nehmen, sich ein persönliches Bild vom Erfolg der Förderkurse zu verschaffen. Es sei „vorbildlich und bewundernswert“, mit welch „uneigennützigem sozialem Engagement sich hier an unserer Schule ehemalige Kollegen für die junge Generation, für deren und unsere gesellschaftliche Zukunft einbringen und hierdurch gleichzeitig ihre Nähe und Verbundenheit zu unserer Schule, deren Ziele und unserem neuen Leitbild zeigen“, so Fleuchaus.

 

1000 Euro-Spende für den Förderverein

(hka) BACKNANG Strahlende Gesichter bei den Sportlern der Gewerblichen Schule Backnang: Sie können künftig in heissen knallroten Trikots spielen. Die ersten, die das ausprobieren konnten, waren die beiden Volleyballmannschaften des Technischen Gymnaiums.

Finanziert wurden die Trikots und ein PC für die SMV durch Spenden der Volksbank Rems und der Kreissparkasse Backnang von jeweils 500 Euro an den Verein der Freunde und Förderer der Gewerblichen Schule.

Reiner Immik bedankte sich als Geschäftsführer des Fördervereins und stellvertretender Schulleiter bei den Spendern, die „unsere Arbeit nicht nur mit Geld- und Sachspenden unterstützen, sondern auch mit hervorragenden Vorträgen durch ihre äußerst kompetenten Referenten.“

 

Schülerbetreuung, Essenszuschüsse und Patenschaften

Verein der Freunde und Förderer der Gewerblichen Schule Backnang mit nahezu komplett neugewähltem Vorstand und neuen Zielen

(pm) Es bewegt sich einiges seit dem Führungswechsel an der Gewerblichen Schule in Backnang. Ein frischer, neuer Wind wird spürbar, auch beim „Verein der Förderer und Freunde der Gewerblichen Schule“. Nahezu die komplette Führungsmannschaft wurde neu gewählt und von einer jungen Generation mit veränderten Wertvorstellungen und neuen Zielen übernommen.

Die Bekanntgabe der Kandidaten für die neu zu wählende Führungsriege führte zu einem bisher beispiellosen Neueintritt von Lehrerinnen, Lehrern und sogar von Pensionären in den Freundesverein. Entsprechend hoch war deshalb auch die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Während sich in den vergangenen Jahren die Anzahl der zur Hauptversammlung angereisten Mitglieder im einstelligen Bereich bewegte, waren es dieses Mal mehr als 40 aktive Vereinsmitglieder, die zur Hauptversammlung und Stimmabgabe erschienen sind.

„Es ist an der Zeit, einiges zu bewegen“, betont ein seit Jahren beitragszahlendes Mitglied, und er habe „das Gefühl, dass nun endlich wirklich etwas bewegt werden“ könne. Von der neugewählten Führungscrew ist bereits einiges an Veränderungen geplant.

Karl Kaufmann, Geschäftsführer bei Schaufler und Schmidberger, neugewählter erster Vorsitzender, nannte als vorrangigen Ziele, die gewürdigte „Arbeit des bisherigen Vorstands zu toppen, neue Mitglieder zu gewinnen und sie vor allem zukünftig als Team zur aktiven Mitarbeit zu motivieren, um die neu formulierten Ziele zu erreichen.“

Reiner Immik, stellvertretender Schulleiter der Gewerblichen Schule wurde ohne einzige Gegenstimme erdrutschartig als Nachfolger des in den Ruhestand versetzten ehemaligen Schulleiters Falk Müller Gmelin für den zweiten Vereinsvorsitz gewählt.

In „sehr enger Zusammenarbeit mit meiner äußerst kompetenten und hochgeschätzten Kollegin Frau Dr. Fleuchaus“, seit Sommer amtierende Schulleiterin der Gewerblichen Schule, „wurden bereits einige konkrete Pläne für die Veränderungen der Vereinsziele und vor allem für deren Prioritäten erarbeitet“, betont Immik. Die Förderziele müssten zukünftig verstärkt vor allem im sozialen Bereich liegen.

Bisherige Planungen reichen von Patenschaften ehemaliger Lehrer und Unternehmer bei Praktikumsbetreuungen und Lehrstellensuche über Zuschüsse beim Essen und für Veranstaltungen wie Klassenfahrten bis hin zur schulinternen Nachhilfe von Schülern für Schüler. Es könne „nicht angehen, dass Schüler aus sozial benachteiligten oder bildungsfernen Schichten als Außenseiter von Anfang an zum Verlieren verurteilt“ seien, sind sich Fleuchaus und Immik einig.

Die durch Spenden und Mitgliedsbeiträge des Vereins erwirtschafteten Fördergelder seien in derartigen Bereichen „im Sinne der wirklichen Vereinsziele sehr sinnvoll angelegt“, so Immik.

 
Aktuelle Kurse

Aktuell bietet der Förderverein keine Kurse an.

 
Satzung

Satzung des Fördervereins Gewerbliche Schule Backnang

Verabschiedet von der Mitgliederversammlung am 03.12.2013

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen „Förderverein Gewerbliche Schule Backnang e.V.“
  2. Sitz des Vereins ist Backnang.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr (1. August bis 31. Juli)
  4. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Aufgaben, Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein hat folgende Zwecke
    • Förderung der Schulgemeinschaft
    • Unterstützung hilfsbedürftiger Schüler
    • Zusammenarbeit mit anderen an der Berufsbildung bzw. Ausbildung mitwirkenden und interessierten Institutionen
    • Durchführung von Maßnahmen, die dem Aufgabenbereich einer beruflichen Schule förderlich sind
    • Ergänzung der Ausstattung der Schule über die verfügbaren öffentlichen Mittel hinaus
    • Vergabe von Preisen für herausragendes schulisches Engagement
    • Pflege der Verbundenheit mit Schülern, Eltern, Ausbildungspartnern, Kollegium, Gönnern und Freunden der Schule
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO). Die Tätigkeit des Vereins ist selbstlos. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3a Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den in § 2 niedergelegten Zielen bekennt. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme als ordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
  2. Als korrespondierende Mitglieder können Organisationen aufgenommen werden, die die Ziele des Vereins fördern. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme als korrespondierendes Mitglied entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Mitgliedschaft korrespondierender Mitglieder ist beitragsfrei.
  3. Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich in besonderer Weise um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt. Die Mitgliedschaft der Ehrenmitglieder ist beitragsfrei.

§ 3b Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt bei

    a) Tod,
    b) Austritt,
    c) Ausschluss

  2. Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen und dem Vorstand vor Ablauf des Geschäftsjahres zugehen. Eine Kündigung wird erst zum Ablauf des Geschäftsjahres wirksam.
  3. Der Ausschluss erfolgt

    a) falls das Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nach Fälligkeit trotz dreimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist.
    b) aus wichtigem Grund z.B. Geschäftsschädigung, negative Außendarstellung, Rufschädigung.

    Über den Ausschluss entscheidet der erweiterte Vorstand.

    Das Mitglied wird über den Ausschluss unter Angabe der Gründe schriftlich unterrichtet. Vom Zugang der Ausschlussverfügung an ruhen alle Rechte und Pflichten sowie Funktionen des Mitglieds einschließlich der Beitragspflicht. Gegen diesen Beschluss kann einen Monat nach Zugang die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung beantragt werden.

§ 4 Einkünfte und Mittelverwendung

  1. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
    • Mitgliedsbeiträgen,
    • Geld- und Sachzuwendungen,
    • Erträgen aus Kursen und sonstigen Veranstaltungen
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Vereinsorgane

  1. Organe des Vereins sind:
    • Mitgliederversammlung
    • Vorstand
    • erweiterter Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins, Vorstand und erweiterter Vorstand sind an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
  3. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Geschäftsjahr statt. Die Mitgliederversammlung nimmt die Jahresberichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer entgegen und entscheidet über die Entlastung des Vorstands. Sie beschließt den Haushalt und bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Sie wählt Vorstand, Beisitzer und zwei Rechnungsprüfer (die nicht dem Vorstand angehören dürfen) auf zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß geladen ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied (natürliche Personen, juristische Personen, korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder) hat jeweils eine Stimme. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Tritt eine Stimmengleichheit bei Wahlen ein, entscheidet das Los. Eine Vertretung bei der Stimmabgabe ist unzulässig.
  5. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter nach gegenseitiger Absprache schriftlich oder mittels elektronischer Medien (Mail) einberufen. Die Einladung muss mindestens eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann in derselben Form jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Eine solche muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder unter Angabe des Grundes es schriftlich beantragt.
  6. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten. Der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2.Vorsitzende, beruft die Sitzungen des Vorstands und des erweiterten Vorstands ein und leitet sie.
    Der 1. Vorsitzende sollte nicht der Schulleitung oder dem Kollegium der Schule angehören, während der2. Vorsitzende ein Vertreter der Schule sein kann.
  7. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und mindestens fünf maximal jedoch acht weiteren gewählten Beisitzern. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern. Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst. Die Beschlussfassung kann auch auf elektronischen Weg (Mail) erfolgen.
  8. Der erweiterte Vorstand berät und beschließt Angelegenheiten der laufenden Geschäfte des Vereins.
    Der erweiterte Vorstand tritt jährlich mindestens zweimal zusammen. Mindestens drei Mitglieder des erweiterten Vorstands können weitere Ausschusssitzungen beantragen. Die Sitzung muss mindestens eine Woche vorher schriftlich oder auf elektronischem Weg (Mail) einberufen werden.
  9. Zu den Sitzungen des erweiterten Vorstands wird ein Vertreter der Schulleitung und des Schulträgers eingeladen. Soweit sie nicht dem Vorstand oder erweiterten Vorstand als ordentliche Mitglieder angehören, haben sie eine beratende Stimme.
  10. Der finanzielle Verfügungsrahmen des Vereins im Sinne von § 2 ist wie folgt geregelt:

    Beträge bis 500.- einzelvertretender Vorstand
    Beträge bis 1000.- Mehrheitsbeschluss des Vorstands
    Beträge ab 1000.- Mehrheitsbeschluss des erweiterten Vorstands

    Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Honorarauszahlungen an die Dozenten bei Förderverein-Kursen und Werkzeugbeschaffungen im Zusammenhang mit Kursen. Diese werden selbstständig durch einen einzelvertretenden Vorstand getätigt.

  11. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstands und des erweiterten Vorstandes ist ein Protokoll zu führen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 6 Kassenführung und Rechnungsprüfung

Der Kassier dokumentiert buchmäßig die Kassenführung (Mittelverwendung / Vereinsausgaben) des Geschäftsführers (2. Vorsitzender) bzw. der Gremien anhand der festgelegten Verfügungsrahmen und den entsprechenden Einnahmen des Vereins.

Die Rechnungsprüfer des Vereins haben nach Ablauf eines Geschäftsjahres die vom Vorstand vorzulegende Jahresrechnung und Vermögensverwaltung rechnerisch und buchmäßig zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

§ 7 Satzungsänderung und Auflösung

  1. Satzungsänderungen formeller Art, die durch gerichtliche oder behördliche Auflagen erforderlich werden, kann der Vorstand in eigener Zuständigkeit beschließen und durchführen.
  2. Eine Satzungsänderung, die den Gemeinnützigkeitszweck aufheben soll, ist unzulässig.
  3. Sonstige Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins bedürfen eines mit Dreiviertelmehrheit gefassten Beschlusses der Mitgliederversammlung. Im Falle der Auflösung des Vereins hat die Mitgliederversammlung einen Liquidator zu bestellen.
  4. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Rems-Murr-Kreis mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 1. dieser Satzung für die Gewerbliche Schule Backnang zu verwenden.

§ 8 Anwendung der Regelung des BGB – Inkrafttreten

  1. Soweit die Satzung keine Regelung trifft, finden die Vorschriften des BGB über das Vereinsrecht Anwendung.
  2. Diese Satzung tritt am 01.03.2016 in Backnang in Kraft.
 
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