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Übergabe Allgemeinbildende Schulen an Berufliche Schulen

Der Wechsel auf eine weiterführende Schule oder in eine Berufsausbildung ist ein entscheidender Schritt im Leben vieler Jugendlicher. Während einige ihren weiteren Weg bereits kennen, klärt sich bei anderen erst in den kommenden Wochen, wie es weitergeht. Damit dieser Übergang reibungslos gelingt, gibt es die Berufsschulpflicht.

Berufsschulpflicht im Überblick

Um die Berufsschulpflicht sicherzustellen, ist es notwendig, dass am Ende des Schuljahres folgende Informationen an der Schule angegeben werden:

Besuch einer weiterführenden Schule
Beginn einer Berufsausbildung (inklusive Ausbildungsbetrieb und Berufsschule)
Aufnahme eines FSJ/FÖJ, BFD oder Wehrdienstes (mit Angabe der Organisation)

Die Schulen erfassen diese Angaben und leiten sie weiter.

Welche Angaben müssen mitgeteilt werden?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht für alle Jugendlichen die Pflicht, eine berufliche Schule zu besuchen. Die Berufsschulpflicht stellt sicher, dass nach dem Ende der allgemeinbildenden Schulzeit der Bildungsweg kontinuierlich fortgesetzt wird und niemand „verloren geht“.

Ablauf & Kontrolle
Am Ende des Schuljahres werden die erforderlichen Informationen von den Schulen abgefragt. Diese Angaben werden an die Geschäftsführung der beruflichen Schulen übermittelt.

In den ersten Schulwochen des neuen Schuljahres erfolgt eine Überprüfung, ob die Aufnahme an der angegebenen Schule oder Ausbildungsstelle tatsächlich stattgefunden hat.

Sonderfälle: Freiwilligendienste und Wehrdienst
Wer ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ), einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Wehrdienst leistet, ist in dieser Zeit von der Berufsschulpflicht befreit. Nach Beendigung des jeweiligen Dienstes lebt die Pflicht jedoch wieder auf, sofern das 18. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet ist.

Rechtliche Grundlage
Das Übergabeverfahren ist in der Verwaltungsvorschrift „Übergabe von Berufsschulpflichtigen und Aufnahmeverfahren der beruflichen Vollzeitschulen“ verbindlich geregelt.

Abschlusswort

Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass alle Jugendlichen ihren Weg in Schule oder Beruf zuverlässig finden. Für den weiteren Bildungsweg und die berufliche Zukunft wünschen wir alles Gute.

Dr. Isolde Fleuchaus
Geschäftsführende Schulleiterin der Beruflichen Schulen im Rems-Murr-Kreis

Infomaterial

Ergänzende Informationen rund um die Übergabe Allgemeinbildende Schulen an Berufliche Schulen:

Allgemeine Informationen